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Ihre Rechte / AGB — Teilnahmebedingungen

Zusatz zu den Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Bildungswerks der Humanistischen Union NRW · Stand der Zusatzbedingungen: 1.9.2020 · Stand der allgemeinen AGB: 1.5.2018

Gültigkeit

Für Veranstaltungen des Bildungswerkes der HU NRW e.V. behalten die Anmelde- und Teilnahmebedingungen mit Stand vom 01.05.2018 ihre Gültigkeit. Zusätzlich gelten ab dem 01.09.2020 die nachstehenden Zusatzbedingungen. Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung erkennen die Teilnehmenden diese Zusatzbedingungen ergänzend zur Anerkennung der allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

Gemäß Punkt 9 der allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit aller nicht ausdrücklich bezeichneten Bestimmungen unberührt. Etwaige Vertragslücken werden durch Regelungen ersetzt, die dem Vertragszweck und den Interessen der beteiligten Parteien möglichst nahekommen.

Zusatz zu Abschnitt 5 — Rücktritt und Teilnahmehindernisse

Teilnehmende können jederzeit vor Seminarbeginn von der Seminarteilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Bildungswerk zu erklären und bedarf der Schriftform.

Tritt der/die Teilnehmende vor Seminarbeginn zurück oder tritt er/sie das Seminar nicht an, so verliert das Bildungswerk den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag. Stattdessen kann das Bildungswerk eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Seminarpreis abzüglich ersparter Aufwendungen sowie anderweitiger Erlöse.

Dem/der Teilnehmenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass die angemessene Entschädigung wesentlich geringer sei als die geforderte Pauschale. Soweit Veranstaltungskosten noch nicht entstanden sind, kann das Bildungswerk eine Verwaltungsgebühr von 20 EUR erheben.

Zusatz zu Abschnitt 6 — Gewährleistung und Leistungsänderungen

Für das Zustandekommen von Bildungsveranstaltungen kann zum Zeitpunkt von Ausschreibung und Anmeldung eine endgültige Gewährleistung nicht übernommen werden. Ist die Realisierung wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, besteht kein Anspruch auf Durchführung.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte entstehen nur, wenn die/der Teilnehmende auftretende Mängel unverzüglich anzeigt und die Leistungserbringung nicht durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verhindert wurde.

Zusatz zu Abschnitt 7 — Haftungsbeschränkung

Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit der Referentin/des Referenten sowie sonstige Fälle höherer Gewalt befreien das Bildungswerk für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist das Bildungswerk nicht zum Schadenersatz verpflichtet, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall.

AGB · 1. Veranstalter

Ihr Vertragspartner ist das Bildungswerk der Humanistischen Union mit Sitz in Essen, Kronprinzenstr. 15, 45128 Essen. Träger des Bildungswerks ist der gleichnamige gemeinnützige Verein; das Bildungswerk ist eine vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannte Weiterbildungseinrichtung.

2. Anmeldung, Teilnahmevertrag, Förderungsvoraussetzungen

Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Unsere Veranstaltungen stehen grundsätzlich jedermann offen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Alle Seminare haben eine begrenzte Teilnehmerzahl; Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und müssen schriftlich erfolgen.

Da die meisten unserer Veranstaltungen von öffentlichen Stellen bezuschusst werden, verpflichten sich die Teilnehmenden, vollständig teilzunehmen und bei der Erstellung von Nachweisen mitzuwirken.

3. Kosten und Teilnahmebeiträge

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, den Teilnahmebeitrag fristgerecht zu überweisen. Ermäßigungen aus sozialen Gründen bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter. Fahrtkosten werden, sofern nicht anders zugesagt, von den Teilnehmenden selbst getragen; An- und Abreise erfolgen auf eigene Gefahr.

4. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten der Teilnehmer/innen werden zur Durchführung der Seminare erhoben, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert und nur zu diesem Zweck ggf. an Dritte weitergegeben, insbesondere an eine bezuschussende Stelle sowie die Unterkunft. Die Teilnehmenden verpflichten sich, personenbezogene Daten, in die sie durch Teilnehmerlisten Einblick erlangen, nicht weiterzugeben.

5. Rücktritt und Teilnahmehindernisse

Bei Absage nach der Anmeldung oder unangekündigtem Fernbleiben können Ausfallkosten bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden. Absagen bedürfen der Schriftform. Bei Bildungsurlaubs-Seminaren können angemeldete Teilnehmer/innen kostenfrei zurücktreten, wenn der Arbeitgeber die Freistellung verweigert; dies ist unverzüglich mitzuteilen.

6. Gewährleistung und Leistungsänderungen

Für das Zustandekommen von Bildungsveranstaltungen kann keine endgültige Gewährleistung übernommen werden. Ist eine Veranstaltung wegen Ausfalls der Lehrenden, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht realisierbar, werden bereits gezahlte Seminargebühren vollständig erstattet.

7. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden oder Verlust von Gegenständen wird vom Bildungswerk nicht übernommen, außer bei zwingender Haftung, etwa bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Bei ausländischen Veranstaltungsorten informiert das Bildungswerk, soweit möglich, über wichtige Änderungen der Vorschriften. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller notwendigen Vorschriften selbst verantwortlich.

9. Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Essen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.