Über uns

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub in Polen 2013

„Bildungsurlaub“ heißt Freistellung von der Arbeit für Bildungsveranstaltungen, meist für Seminare der politischen und beruflichen Bildung. Das Recht auf Bildungsurlaub ist eine soziale Errungenschaft, die in 14 Ländergesetzen geregelt ist. In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung, kurz Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG oder landläufig Bildungsurlaubs-Gesetz genannt). Bis auf Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer solche Gesetze.

Seminare, Informationen, Tipps und praktische Hilfen, auch alle Gesetzestexte rund um den Bildungsurlaub für ganz Deutschland, sind über die einschlägigen Fachportale zugänglich.

Wir haben die Veranstaltungen, die anerkannt sind, in unserer Programmübersicht entsprechend gekennzeichnet. Interessent/innen aus anderen Bundesländern als NRW bitten wir, mit uns frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Wir können schnell klären, in welchen Bundesländern die Veranstaltung anerkennungsfähig bzw. schon anerkannt ist; die dortigen Anerkennungs-Behörden brauchen oft einen gewissen zeitlichen Vorlauf.

Teilnehmende einer Bildungsurlaubs-Veranstaltung

Wie geht’s?

  1. Seminar aussuchen — auf Anerkennung achten! — und beim Veranstalter anmelden.
  2. Frühzeitig, spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, mit den Unterlagen des Veranstalters (Anmeldebestätigung, Programm etc.) Antrag beim Arbeitgeber stellen. Der Arbeitgeber hat drei Wochen Zeit zu reagieren. Schweigt er, gilt dies als Zustimmung.
  3. Angehörige von Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern haben leider keinen Bildungsurlaubs-Anspruch.
  4. Grundsätzlich haben Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer einen Freistellungsanspruch von 5 Tagen. Der Arbeitgeber kann aber maximal zwei Tage betrieblicher Fortbildung auf Ihren Anspruch von 5 Tagen anrechnen, sodass dann nur noch 3 Tage übrigbleiben. Unter Umständen müssen Sie bei einer 5-tägigen Veranstaltung zwei Tage Erholungsurlaub nehmen.
  5. Wenn die Freistellung geklärt ist, bitte den Teilnahmebeitrag überweisen. Wir schicken ca. 10 bis 12 Tage vor der Veranstaltung weitere Hinweise und Seminarunterlagen zu.
  6. Sollte der Arbeitgeber die Freistellung aus inhaltlichen oder anderen Gründen nicht gewähren, sofort mit dem Veranstalter und dem Betriebsrat bzw. Personalrat in Verbindung setzen, weil für einen Widerspruch nur eine Woche Zeit bleibt.
  7. Nach dem Seminar dem Arbeitgeber die Teilnahmebestätigung übergeben.

Weitere Fragen?

Bei allen offenen Fragen bitte mit uns Kontakt aufnehmen.

buero@hu-bildungswerk.de
Telefon: 0201 227982