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Bildungsurlaub

 


"Bildungsurlaub" heißt:

Freistellung von der Arbeit für Bildungsveranstaltungen - meist der politischen und beruflichen Bildung - eine soziale Errungenschaft vieler (nicht aller!) Bundesländer, die in Ländergesetzen geregelt ist. 2000 ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung, kurz Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG oder landläufig Bildungsurlaubsgesetz genannt) geändert worden.

Änderungen beim Bildungsurlaub
Diese Änderungen wirken sich auf Sie als Teilnehmende in mehrerlei Hinsicht aus - die wichtigsten Änderungen:

  • Die Anmeldefrist für den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber hat sich von 4 auf 6 Wochen verlängert. Der Arbeitgeber hat drei Wochen Zeit zu reagieren. Schweigt er, gilt dies als Zustimmung.
  • Grundsätzlich haben die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer einen Freistellungsanspruch von 5 Tagen. Der Arbeitgeber kann aber maximal zwei Tage betrieblicher Fortbildung auf Ihren Anspruch von 5 Tagen anrechnen, so dass dann nur noch 3 Tage übrigbleiben. Das Verfahren dieser Anrechnung ist noch nicht geklärt. Unter Umständen müssen Sie bei einer 5-tägigen Veranstaltung zwei Tage Erholungsurlaub nehmen.
  • Im Prinzip sind Bildungsurlaubsveranstaltungen nur noch in Deutschland möglich. Folgende Ausnahmen sind aber zugelassen:
    - Veranstaltungen in Straßburg bei der EU
    - Veranstaltungen in den nordrhein-westfälischen Nachbarländern Belgien und Niederlande
    - Veranstaltungen an Gedenkstätten und Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen
  • Studienreisen im Sinne eines ständig wechselnden Aufenthaltsortes sind nicht mehr als Bildungsurlaub anerkennungsfähig.
  • Angehörige von Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern haben keinen Bildungsurlaubsanspruch mehr.

Wir haben die Veranstaltungen, die nach dem neuen Recht in NRW als anerkannt gelten dürfen, entsprechend gekennzeichnet. Interessent/innen aus anderen Bundesländern bitten wir , mit uns frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um zu klären, in welchen Bundesländern die Veranstaltung freistellungsfähig bzw. anerkannt ist.

Wie nehme ich Bildungsurlaub?

  • Eine Veranstaltung aussuchen und sich schriftlich beim Bildungswerk anmelden.
  • Wir schicken Ihnen Anmeldeunterlagen für den Arbeitgeber zu, die Sie bis 6 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht haben müssen. Bitte den Eingang des Antrags möglichst durch den Arbeitgeber bestätigen lassen.
  • Der Arbeitgeber hat drei Wochen Zeit, sich zu verhalten. Schweigt er, dann gilt die Freistellung als genehmigt.
  • Wenn die Freistellung geklärt ist, bitte den Teilnahmebeitrag überweisen. Wir schicken ca. 10 - 12 Tage vor der Veranstaltung weitere Hinweise und Seminarunterlagen zu.
  • Sollte der Arbeitgeber die Freistellung aus inhaltlichen oder anderen Gründen nicht gewähren, im Zweifelsfall unverzüglich mit dem Veranstalter und dem Betriebsrat/Personalrat in Verbindung setzen, weil für einen Widerspruch nur eine Woche Zeit bleibt.

Weitere Fragen?
Bei allen offenen Fragen bitte mit uns Kontakt aufnehmen !
buero@hu-bildungswerk.de

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