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"Bildungsurlaub" heißt:
Freistellung von der Arbeit für Bildungsveranstaltungen - meist
der politischen und beruflichen Bildung - eine soziale Errungenschaft
vieler (nicht aller!) Bundesländer, die in Ländergesetzen geregelt
ist. 2000 ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Freistellung
von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung,
kurz Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG oder landläufig Bildungsurlaubsgesetz
genannt) geändert worden.
Änderungen beim Bildungsurlaub
Diese Änderungen wirken sich auf Sie als Teilnehmende in mehrerlei
Hinsicht aus - die wichtigsten Änderungen:
- Die Anmeldefrist für den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber
hat sich von 4 auf 6 Wochen verlängert. Der Arbeitgeber hat drei
Wochen Zeit zu reagieren. Schweigt er, gilt dies als Zustimmung.
- Grundsätzlich haben die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer
einen Freistellungsanspruch von 5 Tagen. Der Arbeitgeber kann
aber maximal zwei Tage betrieblicher Fortbildung auf Ihren Anspruch
von 5 Tagen anrechnen, so dass dann nur noch 3 Tage übrigbleiben.
Das Verfahren dieser Anrechnung ist noch nicht geklärt. Unter
Umständen müssen Sie bei einer 5-tägigen Veranstaltung zwei Tage
Erholungsurlaub nehmen.
- Im Prinzip sind Bildungsurlaubsveranstaltungen nur noch in Deutschland
möglich. Folgende Ausnahmen sind aber zugelassen:
- Veranstaltungen in Straßburg bei der EU
- Veranstaltungen in den nordrhein-westfälischen Nachbarländern
Belgien und Niederlande
- Veranstaltungen an Gedenkstätten und Gedächtnisorten, die der
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen
- Studienreisen im Sinne eines ständig wechselnden Aufenthaltsortes
sind nicht mehr als Bildungsurlaub anerkennungsfähig.
- Angehörige von Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern haben
keinen Bildungsurlaubsanspruch mehr.
Wir haben die Veranstaltungen, die nach dem neuen Recht in NRW
als anerkannt gelten dürfen, entsprechend gekennzeichnet. Interessent/innen
aus anderen Bundesländern bitten wir , mit uns frühzeitig Kontakt
aufzunehmen, um zu klären, in welchen Bundesländern die Veranstaltung
freistellungsfähig bzw. anerkannt ist.
Wie nehme ich Bildungsurlaub?
- Eine Veranstaltung aussuchen und sich schriftlich beim Bildungswerk
anmelden.
- Wir schicken Ihnen Anmeldeunterlagen für den Arbeitgeber zu,
die Sie bis 6 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht haben müssen.
Bitte den Eingang des Antrags möglichst durch den Arbeitgeber
bestätigen lassen.
- Der Arbeitgeber hat drei Wochen Zeit, sich zu verhalten. Schweigt
er, dann gilt die Freistellung als genehmigt.
- Wenn die Freistellung geklärt ist, bitte den Teilnahmebeitrag
überweisen. Wir schicken ca. 10 - 12 Tage vor der Veranstaltung
weitere Hinweise und Seminarunterlagen zu.
- Sollte der Arbeitgeber die Freistellung aus inhaltlichen oder
anderen Gründen nicht gewähren, im Zweifelsfall unverzüglich mit
dem Veranstalter und dem Betriebsrat/Personalrat in Verbindung
setzen, weil für einen Widerspruch nur eine Woche Zeit bleibt.
Weitere Fragen?
Bei allen offenen Fragen bitte mit uns Kontakt aufnehmen !
buero@hu-bildungswerk.de
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