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KONTAKTIMPRESSUM

Anmelde- und Teilnahmebedingungen

 

Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Bildungswerks der Humanistischen Union NRW (AGB)

1. Veranstalter
Ihr Vertragspartner ist das Bildungswerk der Humanistischen Union mit Sitz in Essen, Kronprinzenstr.15, 45128 Essen. Träger des Bildungswerks ist der gleichnamige gemeinnützige Verein; das Bildungswerk ist eine vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannte Weiterbildungseinrichtung.

2. Anmeldung, Teilnahmevertrag, Förderungsvoraussetzungen
Mit dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung gehen wir von Kenntnis dieser Teilnahmebedingungen und Ihrer Zustimmung aus.
Unsere Veranstaltungen stehen grundsätzlich jedermann offen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen (z.B. für jüngere Jugendliche oder die Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen) sind in den Ausschreibungen formuliert. Alle Seminare haben eine begrenzte Teilnehmerzahl – für die Teilnahme ist die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen maßgeblich. Anmeldungen müssen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen und sind verbindlich. Mit einer Veranstaltungsanmeldung kommt ein Vertrag zustande. Anmeldebestätigungen werden nur für einen Teil der Veranstaltungen verschickt, evtl. notwendige Absagen erfolgen sofort.
Da die meisten unserer Veranstaltungen von öffentlichen Stellen bezuschusst werden, unterliegen wir den von diesen formulierten Dokumentationspflichten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, an den Programmen der Veranstaltungen vollständig teilzunehmen und bei der Erstellung der Nachweise (Teilnahmelisten, Teilnehmer/innen-Befragung) mitzuwirken; bei einer Weigerung kann eine Nachbelastung mit den Mehrkosten einer Teilnahme ohne Zuschüsse erfolgen.

3. Kosten und Teilnahmebeiträge
Auf der Grundlage Ihrer Anmeldung treffen wir kostenwirksame Vorkehrungen für das Programm, gegebenenfalls auch für Übernachtung und Verpflegung. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, den Teilnahmebeitrag zum in unserer Bestätigung angegeben Termin vor der Veranstaltung auf das ihnen genannte Konto des Bildungswerks zu überweisen. Ermäßigungen der Teilnahmebeiträge aus sozialen Gründen bedürfen der Genehmigung durch den/die zuständige hauptberufliche Mitarbeiter/in im Bildungswerk
Die Fahrtkosten zum Seminarort werden, wenn die Einladung nichts anderes zusagt, von den Teilnehmer/innen selbst getragen. An- und Abreise erfolgen auf eigene Gefahr. Im Falle der Absage einer Veranstaltung durch uns kann das Bildungswerk evtl. bereits entstandene Reisekosten oder Reisestornokosten nicht übernehmen. Von den Teilnahme-Gebühren fließen in der Regel zwei Drittel in die jeweilige Veranstaltung, ein Drittel in die Grundkosten unserer Einrichtung.

4. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten der Teilnehmer/innen werden zur Durchführung der Seminare erhoben unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Notwendig sind Angaben zu Namen und Postadresse; zur organisatorischen Vereinfachung erbitten wir außerdem Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Teilnehmende hat ausdrücklich einer entsprechenden Liste für andere Seminarteilnehmer zugestimmt; eine dauerhafte Speicherung ist nur dann zulässig, wenn der Teilnehmende sein Interesse an weiteren Informationen des Bildungswerks äußert.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, personenbezogene Daten, in die sie Einblick durch das Ausfüllen von Teilnehmerlisten erlangen, nicht weiterzugeben.

5. Rücktritt, Teilnahmehindernisse, Veranstaltungsausfall
Wenn Teilnehmer/innen nach ihrer Anmeldung absagen oder der Veranstaltung ohne Ankündigung fernbleiben, behalten wir uns vor, sie mit Ausfallkosten bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen und von uns nachgewiesenen Kosten zu belasten. Sie sollten uns in Ihrem eigenen Interesse bei Erkrankung oder anderen Teilnahme-Hindernissen so schnell wie möglich informieren. Absagen bedürfen der Schriftform.
Die Höhe der Stornokosten hängt, sofern in der Anmeldebestätigung keine exakten Fristen und Sätze genannt werden, von der Art unserer jeweils angebotenen Leistungen, vom Zeitpunkt des Rücktritts, dem eventuellen Nachrücken anderer Teilnehmer/innen und dem jeweiligen Vertrag mit den Tagungsstätten ab. Sie ist in der Regel erst nach der Veranstaltung feststellbar. Wir sind bemüht, solche Ausfallkosten-Forderungen abzuwenden oder zu begrenzen, sind dabei aber auf die Kulanz unserer Partner in den Tagungsstätten angewiesen.
Bei Studienseminaren mit hohen Teilnahmebeiträgen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung. (Eine solche Versicherung kann unseres Wissens nur kurzfristig nach der Anmeldebestätigung abgeschlossen werden.)
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann ein angemeldeter Teilnehmer verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten des Teilnahmevertrags eintritt, sofern der Ersatzteilnehmer den veröffentlichten Teilnahmevoraussetzungen entspricht.
Im Fall von Bildungsurlaubs-Seminaren (nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz) können angemeldete Teilnehmer/innen kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten, wenn ihr Arbeitgeber die Freistellung verweigert. Dies ist uns unverzüglich nach Erhalt einer solchen Ablehnung mitzuteilen. (Arbeitgeber müssen über eine solche Weigerung spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung entscheiden.)

6. Gewährleistung und Leistungsänderungen
Für das Zustandekommen von Bildungsveranstaltungen können wir zum Zeitpunkt von Ausschreibung und Anmeldung eine endgültige Gewährleistung nicht übernehmen. Wir bitten um Verständnis, sollten wir gelegentlich wegen geringer Nachfrage eine Veranstaltung absagen müssen. Ist die Realisierung einer Veranstaltung wegen Ausfalls der Lehrenden, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in beiden zuletzt genannten Fällen in vollem Umfang erstattet, weitere Ansprüche entstehen nicht.
Unsere vertraglichen Leistungen sind aus den veröffentlichten Programmen ersichtlich; Nebenabreden, die den Umfang unserer Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform. Programmänderungen, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht verändern, sind bei allen Veranstaltungen vorbehalten. Änderungen wesentlicher Leistungsteile hat das Bildungswerk unverzüglich nach seiner Kenntnis den Teilnehmer/innen mitzuteilen; in diesen Fällen ist Vertragsrücktritt innerhalb von 8 Tagen zulässig.
Wird die vereinbarte Leistung vom Bildungswerk nach Auffassung des Teilnehmenden nicht vollständig und vertragsgemäß erbracht, so entstehen evtl. gesetzliche Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Teilnahmebeitrags oder Kündigung nur, wenn der bzw. die Teilnehmer/in auftretende Mängel unverzüglich dem Veranstalter oder dem für die Veranstaltung verantwortlichen Leiter anzeigt.

7. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung wird vom Bildungswerk nicht übernommen, es sei denn dass der Schaden von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Jede/r TeilnehmerIn trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.
Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des/der Referentin sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die das Bildungswerk nicht zu vertreten hat, befreien das Bildungswerk für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist das Bildungswerk nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es dem Bildungswerk möglich ist, wird es im Fall eines ausländischen Veranstaltungsorts den Teilnehmer über wichtige Änderungen der in der Ausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Veranstaltung informieren. Das Bildungswerk haftet nicht für die rechtzeitige Ausstellung notwendiger Visa und sonstiger Dokumente. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Das Bildungswerk unterrichtet die Teilnehmenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Aufwendung der im erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Teilnehmer wegen nicht eingehaltener Einreisevorschriften oder zu später Beantragung eines Visums an der Veranstaltungsteilnahme gehindert sein, kann das Bildungswerk den Teilnehmer mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

9. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Essen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.