| Anmelde-
und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Bildungswerks
der Humanistischen Union NRW (AGB)
1. Veranstalter
Ihr Vertragspartner ist das Bildungswerk der Humanistischen Union
mit Sitz in Essen, Kronprinzenstr.15, 45128 Essen. Träger des
Bildungswerks ist der gleichnamige gemeinnützige Verein; das
Bildungswerk ist eine vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannte Weiterbildungseinrichtung.
2. Anmeldung, Teilnahmevertrag, Förderungsvoraussetzungen
Mit dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung gehen wir von Kenntnis
dieser Teilnahmebedingungen und Ihrer Zustimmung aus.
Unsere Veranstaltungen stehen grundsätzlich jedermann offen,
der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen (z.B. für jüngere
Jugendliche oder die Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen)
sind in den Ausschreibungen formuliert. Alle Seminare haben eine
begrenzte Teilnehmerzahl – für die Teilnahme ist die
zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen maßgeblich. Anmeldungen
müssen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen und sind verbindlich.
Mit einer Veranstaltungsanmeldung kommt ein Vertrag zustande. Anmeldebestätigungen
werden nur für einen Teil der Veranstaltungen verschickt, evtl.
notwendige Absagen erfolgen sofort.
Da die meisten unserer Veranstaltungen von öffentlichen Stellen
bezuschusst werden, unterliegen wir den von diesen formulierten
Dokumentationspflichten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, an
den Programmen der Veranstaltungen vollständig teilzunehmen
und bei der Erstellung der Nachweise (Teilnahmelisten, Teilnehmer/innen-Befragung)
mitzuwirken; bei einer Weigerung kann eine Nachbelastung mit den
Mehrkosten einer Teilnahme ohne Zuschüsse erfolgen.
3. Kosten und Teilnahmebeiträge
Auf der Grundlage Ihrer Anmeldung treffen wir kostenwirksame Vorkehrungen
für das Programm, gegebenenfalls auch für Übernachtung
und Verpflegung. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden,
den Teilnahmebeitrag zum in unserer Bestätigung angegeben Termin
vor der Veranstaltung auf das ihnen genannte Konto des Bildungswerks
zu überweisen. Ermäßigungen der Teilnahmebeiträge
aus sozialen Gründen bedürfen der Genehmigung durch den/die
zuständige hauptberufliche Mitarbeiter/in im Bildungswerk
Die Fahrtkosten zum Seminarort werden, wenn die Einladung nichts
anderes zusagt, von den Teilnehmer/innen selbst getragen. An- und
Abreise erfolgen auf eigene Gefahr. Im Falle der Absage einer Veranstaltung
durch uns kann das Bildungswerk evtl. bereits entstandene Reisekosten
oder Reisestornokosten nicht übernehmen. Von den Teilnahme-Gebühren
fließen in der Regel zwei Drittel in die jeweilige Veranstaltung,
ein Drittel in die Grundkosten unserer Einrichtung.
4. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten der Teilnehmer/innen werden zur Durchführung
der Seminare erhoben unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
zum Datenschutz gespeichert. Notwendig sind Angaben zu Namen und
Postadresse; zur organisatorischen Vereinfachung erbitten wir außerdem
Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Eine Weitergabe dieser Daten an
Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Teilnehmende hat ausdrücklich
einer entsprechenden Liste für andere Seminarteilnehmer
zugestimmt; eine dauerhafte Speicherung ist nur dann zulässig,
wenn der Teilnehmende sein Interesse an weiteren Informationen des
Bildungswerks äußert.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, personenbezogene Daten, in
die sie Einblick durch das Ausfüllen von Teilnehmerlisten
erlangen, nicht weiterzugeben.
5. Rücktritt, Teilnahmehindernisse, Veranstaltungsausfall
Wenn Teilnehmer/innen nach ihrer Anmeldung absagen oder der Veranstaltung
ohne Ankündigung fernbleiben, behalten wir uns vor, sie mit
Ausfallkosten bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen
und von uns nachgewiesenen Kosten zu belasten. Sie sollten
uns in Ihrem eigenen Interesse bei Erkrankung oder anderen Teilnahme-Hindernissen
so schnell wie möglich informieren. Absagen bedürfen der
Schriftform.
Die Höhe der Stornokosten hängt, sofern in der Anmeldebestätigung
keine exakten Fristen und Sätze genannt werden, von der Art
unserer jeweils angebotenen Leistungen, vom Zeitpunkt des Rücktritts,
dem eventuellen Nachrücken anderer Teilnehmer/innen und
dem jeweiligen Vertrag mit den Tagungsstätten ab. Sie ist in
der Regel erst nach der Veranstaltung feststellbar. Wir sind
bemüht, solche Ausfallkosten-Forderungen abzuwenden oder zu
begrenzen, sind dabei aber auf die Kulanz unserer Partner in den
Tagungsstätten angewiesen.
Bei Studienseminaren mit hohen Teilnahmebeiträgen empfehlen
wir den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung. (Eine
solche Versicherung kann unseres Wissens nur kurzfristig nach der
Anmeldebestätigung abgeschlossen werden.)
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann ein angemeldeter Teilnehmer verlangen,
dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten des
Teilnahmevertrags eintritt, sofern der Ersatzteilnehmer den veröffentlichten
Teilnahmevoraussetzungen entspricht.
Im Fall von Bildungsurlaubs-Seminaren (nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz)
können angemeldete Teilnehmer/innen kostenfrei von der Anmeldung
zurücktreten, wenn ihr Arbeitgeber die Freistellung verweigert.
Dies ist uns unverzüglich nach Erhalt einer solchen Ablehnung
mitzuteilen. (Arbeitgeber müssen über eine solche Weigerung
spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung entscheiden.)
6. Gewährleistung und Leistungsänderungen
Für das Zustandekommen von Bildungsveranstaltungen können
wir zum Zeitpunkt von Ausschreibung und Anmeldung eine endgültige
Gewährleistung nicht übernehmen. Wir bitten um Verständnis,
sollten wir gelegentlich wegen geringer Nachfrage eine Veranstaltung
absagen müssen. Ist die Realisierung einer Veranstaltung wegen
Ausfalls der Lehrenden, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer
Ereignisse nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung
der Veranstaltung. Bereits gezahlte Seminargebühren werden
in beiden zuletzt genannten Fällen in vollem Umfang erstattet,
weitere Ansprüche entstehen nicht.
Unsere vertraglichen Leistungen sind aus den veröffentlichten
Programmen ersichtlich; Nebenabreden, die den Umfang unserer Leistungen
verändern, bedürfen der Schriftform. Programmänderungen,
die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht verändern,
sind bei allen Veranstaltungen vorbehalten. Änderungen
wesentlicher Leistungsteile hat das Bildungswerk unverzüglich
nach seiner Kenntnis den Teilnehmer/innen mitzuteilen; in diesen
Fällen ist Vertragsrücktritt innerhalb von 8 Tagen zulässig.
Wird die vereinbarte Leistung vom Bildungswerk nach Auffassung des
Teilnehmenden nicht vollständig und vertragsgemäß
erbracht, so entstehen evtl. gesetzliche Gewährleistungsrechte
der Abhilfe, Minderung des Teilnahmebeitrags oder Kündigung
nur, wenn der bzw. die Teilnehmer/in auftretende Mängel unverzüglich
dem Veranstalter oder dem für die Veranstaltung verantwortlichen
Leiter anzeigt.
7. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden,
Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während
der Veranstaltung wird vom Bildungswerk nicht übernommen, es
sei denn dass der Schaden von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht wurde. Jede/r TeilnehmerIn trägt die volle Verantwortung
für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.
Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen,
Krankheit des/der Referentin sowie sonstige Fälle von höherer
Gewalt, die das Bildungswerk nicht zu vertreten hat, befreien das
Bildungswerk für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung
zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist das Bildungswerk
nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise-
und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es dem Bildungswerk möglich ist, wird es im Fall eines
ausländischen Veranstaltungsorts den Teilnehmer über wichtige
Änderungen der in der Ausschreibung wiedergegebenen allgemeinen
Vorschriften vor Antritt der Veranstaltung informieren. Das Bildungswerk
haftet nicht für die rechtzeitige Ausstellung notwendiger Visa
und sonstiger Dokumente. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten. Das Bildungswerk unterrichtet die Teilnehmenden über
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind
oder unter Aufwendung der im erforderlichen Sorgfalt bekannt sein
müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige
gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Teilnehmer
wegen nicht eingehaltener Einreisevorschriften oder zu später
Beantragung eines Visums an der Veranstaltungsteilnahme gehindert
sein, kann das Bildungswerk den Teilnehmer mit den entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten.
9. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Essen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bestimmungen hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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